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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 13 EG 60/02   

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https://dejure.org/2003,17874
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 13 EG 60/02 (https://dejure.org/2003,17874)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.06.2003 - L 13 EG 60/02 (https://dejure.org/2003,17874)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - L 13 EG 60/02 (https://dejure.org/2003,17874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kindergeld-/Erziehungsgeldrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erziehungsgeld einer türkischen Asylbewerberin; Dauer der Rückgewährung von Sozialleistungen bei Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit; Anspruch auf Erziehungsgeld für türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 13 EG 60/02
    Sie wies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 04.05.1999 in der Rechtssache C-262/96 hin, wonach ihr auch für die Zeit vor dem 06.09.1995 als seinerzeit noch türkischer Staatsangehöriger Erziehungsgeld zugestanden habe.

    Die Klägerin hat am 05.01.2001 Klage zum SG Detmold erhoben und ausgeführt, sie habe, wie vom EuGH im Urteil vom 04.05.1999 (C-262/96) verlangt, seinerzeit gegen die ablehnenden Bescheide des beklagten Landes Widerspruch und Klage eingelegt und erfülle damit die Voraussetzungen für eine rückwirkende Zahlung von Erziehungsgeld.

    Eine über diese Frist hinausgehende Rückwirkung könne auch nicht aus dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-262/96 hergeleitet werden.

    Der Senat hält insbesondere die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 04.05.1999 (C-262/96) zum Umfang der zeitlichen Rückwirkung dieser Entscheidung für eindeutig.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2006 - L 13 EG 3/05
    Der Senat hält, was er bereits mehrfach entschieden hat (vgl. u, a. Urteil des Senats vom .27.06.2003 L 13 EG 60/02 sowie Urteil des Senats vom 24.10.2003, L 13 EG 24/03) die Ausführungen des EuGH in der Rechtssache C-262/96 zum Umfang der zeitlichen Rückwirkung dieser Entscheidung für eindeutig; insoweit Wird auf die Entscheidungsgründe in den genannten Urteilen des Senats Bezug genommen.
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